LD Systems Stinger Sub 15 A G3
- Aktiver 15” Bassreflex PA-Subwoofer
- 133 dB max. SPL und 450 Watt RMS Leistung durch hocheffiziente digitale Endstufe
- Tiefreichende Bässe bis 40 Hz durch 15“ Custom Design Woofer
- Verzerrungsfreier Sound auch bei höchsten Lautstärken durch DynX® DSP-Technologie
- 80, 100 und 120 Hz Tiefpass-Presets
- Presets für Cardioid Subwoofer Array-Konfigurationen
- Horizontal oder vertikal einsetzbar
- 18 mm Birkensperrholz-Gehäuse mit ultrarobuster Polyurea-Beschichtung
- Einfaches Handling durch ergonomische Griffe und Stapelmulden
- Stoßsicheres Frontgitter zum optimalen Schutz des Lautsprechers
- Einsatz für Distanzstangen mit M20 Gewinde
- Cleveres Transport-Zubehör
- Gehäusematerial: 18 mm Sperrholz
- Gehäuseoberfläche: Polyurea
- Gehäusebauart: Bassreflex
- Breite: 567 mm
- Höhe: 477 mm
- Tiefe: 624 mm
- Gewicht: 31,9 kg
Eigenschaften
Hersteller | LD-Systems |
Verkaufseinheit | 1 Stück |
Max SPL |
|
Tieftöner |
|
Gewicht |
|
Höhe |
|
Breite |
|
Tiefe |
|
Ständerflansch | |
Farbe |
|
Hinweis zum Verpackungsgesetz
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.